Kommissionsgeschäft

Kommissionsgeschäft
Kom|mis|si|ons|ge|schäftn.; Gen.: -(e)s, Pl.: -e〉 gewerbsmäßiger Ein- u. Verkauf von Waren im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung

Lexikalische Deutsches Wörterbuch. 2013.

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  • Kommissionsgeschäft — (Kommission, Kommissionsvertrag), die gewerbsmäßige Übernahme des Einkaufs oder Verkaufs von Waren oder Wertpapieren in eignem Namen für fremde Rechnung. Der Beauftragte. heißt Kommissionär (s. d.), der Auftraggeber Kommittent (Handelsgesetzbuch …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kommissionsgeschäft — I. Begriff:Die geschäftliche Betätigung eines ⇡ Kaufmanns im eigenen Namen für fremde Rechnung, geregelt in §§ 383–406 HGB: Rechtlich ist das K. ein auf eine Geschäftsbesorgung im Sinn des § 675 BGB gerichteter ⇡ gegenseitiger Vertrag. II.… …   Lexikon der Economics

  • Kommissionsgeschäft — Bei einem Kommissionsverkauf übernimmt es der Kommissionär gewerbsmäßig, Waren oder Wertpapiere für Rechnung des Kommittenten zu verkaufen (§ 383 Abs. 1 Handelsgesetzbuch [HGB]). Grundsätzlich ist der Kommissionär gegenüber dem Eigentümer… …   Deutsch Wikipedia

  • Kommissionsgeschäft — Kom|mis|si|ons|ge|schäft 〈n. 11〉 gewerbsmäßiger Ein u. Verkauf von Waren im eigenen Namen, aber auf fremde Rechnung * * * Kom|mis|si|ons|ge|schäft, das (Wirtsch.): im eigenen Namen für fremde Rechnung abgeschlossenes Geschäft. * * *… …   Universal-Lexikon

  • Kommissionsgeschäft — Kom|mis|si|ons|ge|schäft (Geschäft im eigenen Namen für fremde Rechnung) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Verkaufskommission — ⇡ Kommissionsgeschäft, bei dem der Kommissionär mit dem Verkauf von Waren oder Wertpapieren beauftragt ist …   Lexikon der Economics

  • Koch, Neff und Volckmar — Koch, Neff Volckmar GmbH Rechtsform GmbH Gründung 1829 als F. Volckmar Sitz Stuttgart Leitung Oliver Voerster Frank Thurmann Mitarbeiter …   Deutsch Wikipedia

  • Kommisionsware — Bei einem Kommissionsverkauf übernimmt es der Kommissionär gewerbsmäßig, Waren oder Wertpapiere für Rechnung des Kommittenten zu verkaufen (§ 383 Abs. 1 Handelsgesetzbuch [HGB]). Grundsätzlich ist der Kommissionär gegenüber dem Eigentümer… …   Deutsch Wikipedia

  • Kommissionshandel — Bei einem Kommissionsverkauf übernimmt es der Kommissionär gewerbsmäßig, Waren oder Wertpapiere für Rechnung des Kommittenten zu verkaufen (§ 383 Abs. 1 Handelsgesetzbuch [HGB]). Grundsätzlich ist der Kommissionär gegenüber dem Eigentümer… …   Deutsch Wikipedia

  • Kommissionsverkauf — Bei einem Kommissionsverkauf übernimmt es der Kommissionär, gewerbsmäßig Waren oder Wertpapiere für Rechnung des Kommittenten zu verkaufen (§ 383 Abs. 1 HGB). Grundsätzlich ist der Kommissionär gegenüber dem Eigentümer (Kommittent) bei der… …   Deutsch Wikipedia

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